Häufig gestellte Fragen / FAQ

Der Immobilienmarkt in Dubai hat sich zu einem etablierten Wirtschaftsfaktor entwickelt und insbesondere in den letzten Jahren ist das Interesse von internationalen Investoren und Menschen, die hier investieren oder ihren Hauptwohnsitz in die VAE verlegen wollen, enorm gestiegen.


KAUF & INVESTITION

 

Kann ich als Ausländer eine Immobilie in Dubai erwerben?

Ausländer können sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien in bestimmten Zonen des Emirats Dubai, den so genannten Freehold Areas, erwerben. Dazu gehören zum Beispiel Dubai Marina, Jumeirah Lakes Towers, The Palm Jumeirah, Arabian Ranches1-3, Business Bay und viele mehr. Jede natürliche Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, kann in Dubai Immobilieneigentum erwerben.


Berechtigt mich der Kauf einer Immobilie automatisch dazu, auf unbestimmte Zeit in Dubai zu bleiben?

Der Kauf einer Immobilie allein berechtigt Sie als Eigentümer nicht dazu, sich dauerhaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten niederzulassen. Vielmehr müssen Sie in einem eigenständigen Verfahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Residence Visa) beantragen. Der Wert der Immobilie und das Vorhandensein einer Finanzierung sind ausschlaggebend dafür, ob Sie als Eigentümer der Immobilie berechtigt sind, ein Aufenthaltsvisum zu beantragen und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.


Beantragung eines Visums für Immobilieninvestoren nach dem Erwerb einer Immobilie

Mit dem Erwerb einer Immobilie besteht die Möglichkeit, für sich und Ihre Familienangehörigen ein Aufenthaltsvisum für 2/5/10 Jahre zu beantragen, abhängig von der Höhe Ihrer Investition.

CUBE ist das zuständige Büro im Dubai Land Department, das diese Investorenvisa bearbeitet.


Was ist der Unterschied zwischen Freehold und Long-Term Leasehold?

Freehold ist das umfassendste Recht an einer Immobilie. Der Inhaber einer Freehold-Immobilie ist ihr uneingeschränkter Eigentümer und kann die Immobilie verkaufen, beleihen oder anderweitig darüber verfügen, sofern dies nicht gegen die Rechte Dritter oder die öffentliche Ordnung verstößt. Freehold-Eigentum ist zeitlich unbegrenzt, ein Long-Term Leasehold hingegen ist ein langfristiger Pachtvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 99 Jahren.


Welche Anschaffungskosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Zusätzlich zum Kaufpreis wird in der Regel eine Maklerprovision von 2 % des Kaufpreises erhoben. Das Dubai Land Department, das das Grundbuch führt, erhebt in der Regel eine Übertragungsgebühr in Höhe von 4 % des Kaufpreises, die zu gleichen Teilen vom Käufer und vom Verkäufer getragen wird, es sei denn, die Parteien haben eine andere Kostenverteilung vereinbart. Hinzu kommen Gebühren von mindestens 2.000 AED für das Real Estate Trustee Office, das für die Abwicklung des Immobilienkaufs zuständig ist, sowie Gebühren für die Ausstellung der Eigentumsurkunde, die sich auf etwa 300 AED belaufen. Weitere Kosten können für die Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (No Objection Certificates, NOC) anfallen, die z. B. von Projektentwicklern verlangt werden.

 

Was ist ein Oqood oder eine Eigentumsurkunde?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die noch nicht fertiggestellt ist, werden Sie in das vorläufige Immobilienregister eingetragen, das vom Dubai Land Department geführt wird. Der Nachweis über diese Eintragung wird Oqood genannt. Ist die Immobilie bereits fertiggestellt oder wird eine bestehende Immobilie gekauft, werden Sie als Käufer im Immobilienregister eingetragen. Auf der Grundlage dieser Registrierung erhalten Sie eine Eigentumsurkunde. Mit dem Oqood oder mit der Eigentumsurkunde können Sie Ihr Recht auf eine Immobilie als eine darauf angegebene Person nachweisen.

 


VERMIETUNG

 

Brauche ich ein Aufenthaltsvisum, um eine Wohnung oder ein Haus zu mieten?

Um eine Wohnung in Dubai zu mieten, benötigen Sie in der Regel eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (Residence Visa) und eine gültige Emirates ID Card. Ausnahmen können bei der Anmietung von Hotelapartments oder Ferienhäusern (Airbnb) auftreten. Für diese Mietobjekte ist es in der Regel nicht erforderlich, die oben genannten Ausweisdokumente vorzulegen. Ein gültiger Reisepass ist dann ausreichend.


Was ist beim Abschluss eines Mietvertrags zu beachten?

In der Regel muss ein Mietvertrag im Emirat Dubai unter Verwendung des EJARI Tenancy Contract abgeschlossen werden. Der EJARI Tenancy Contract ist ein standardisierter Vertrag, der sehr allgemein gehalten ist und wenig Raum für individuell vereinbarte Klauseln lässt. Sie sollten daher neben dem EJARI-Mietvertrag immer eine Zusatzvereinbarung (Additional Terms) abschließen. Darin können Sie verschiedene Aspekte wie die Übergabe des Mietobjekts, die Kaution, Reparaturen, Altschäden und die Kündigung regeln.


Kann mein Vermieter die Miete nach Belieben erhöhen?

Ein Vermieter kann die Miete nur erhöhen, wenn er dazu gesetzlich berechtigt ist. Dies ist der Fall, wenn zum einen der Vermieter dem Mieter das Mieterhöhungsverlangen innerhalb einer Frist von mindestens 90 Tagen mitgeteilt hat, es sei denn, der Mietvertrag sieht eine andere Frist vor, und zum anderen die aktuelle Miete über dem Durchschnitt liegt. Letzteres ist gegeben, wenn die Miete mindestens 11 % unter der im gleichen Bezirk gezahlten Durchschnittsmiete liegt. Je nachdem, wie hoch die Abweichung von dieser Durchschnittsmiete ist, darf der Vermieter die Miete um maximal 20 % erhöhen. Ob und in welchem Umfang der Vermieter berechtigt ist, die Miete zu erhöhen, wird mit dem so genannten Rental Index Calculator ermittelt, der auf der Website des Dubai Land Department zur Verfügung steht.


Wie hoch ist die Mietkaution und darf mein Vermieter sie behalten, wenn ich ausziehe?

Die von den Vermietern in Dubai geforderte Mietkaution beträgt in der Regel 5 % der Jahresmiete für unmöblierte Wohnungen und 10 % für möblierte Wohnungen. Die Mietkaution muss zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden und wird dem Mieter bei seinem Auszug ganz oder teilweise zurückerstattet. Das Gesetz enthält keine Vorschriften über die Frist für die Rückzahlung oder über abzugsfähige Posten. In jedem Fall darf die Kaution grundsätzlich nur für Reparaturen bei Auszug des Mieters verwendet werden, nicht aber für Renovierungsarbeiten während des Mietverhältnisses.